Allgemeine Hausordnung für die Hütte Thaler in Hochfügen im Zillertal

Die Hausordnung regelt die Grundvoraussetzung auf dieser Hompage befindlichen Ferienwohnungen um allen Mietern einen angenehmen Aufenthalt gewähren zu können.

Wir als Vermieter behalten uns das Recht vor, während der vermieteten Periode Kontrollen in der Ferienwohnung durchzuführen bzw. bei Verdacht auf ankündigender Schäden in dringenden Fällen oder um solche zu beheben, die Ferienwohnung ohne Ankündigung zu betreten.

Schlüssel
Bei verloren gegangenem Schlüssel ist der Wohnungsmieter verpflichtet für die Kosten
(neuer Schlüssel und/oder für den Austausch des Schlosses) aufzukommen.

Personenzahl
Die vom Mieter angegebene Personenzahl darf nicht ohne Zustimmung des Vermieters
überschritten werden.
Die Überlassung der Ferienwohnung an Dritte ist nicht gestattet.

Bei Nichteinhaltung dieser Regelung sind wir als Vermieter berechtigt, die verbleibenden Urlaubstage aufzuheben, sowie einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.

Haftung
Wir als Vermieter haften für die Bereitstellung einer ordnungsmäßiger Wohnung für den gebuchten Urlaubstermin.
Unter widrigen Umständen bzw. höherer Gewalt kann an den Vermieter kein wie auch immer gearteter Kostenersatzanspruch herangetragen werden.
Sollte durch höhere Gewalt ein längerer Aufenthalt bei uns nötig werden, sind die Kosten vom Mieter zu tragen.

Der Wohnungsmieter sowie seine Begleitpersonen erklären hiermit ausdrücklich, die Ferienwohnung sowie die Gegenstände der gesamten Anlage auf eigene Gefahr zu benutzen und den Vermieter von allen heraus abzuleitenden Regressansprüchen frei zu stellen.
Für alle, seitens vom Mieter eingebrachter Wertsachen wird vom Vermieter keinerlei Haftung übernommen.

Schäden und Instandhaltung in der Ferienwohnung samt Nebengebäude
Der Feriengast verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten inkl. Nebengebäude samt deren Gegenständen schonend und pfleglich zu behandeln.

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Beeinträchtigungen an den vermieteten Wohnraum und deren Einrichtungsgegenständen. Für Abnützungen welche über den ordnungsgemäßen Gebrauch hinausgehen wird der Mieter ebenfalls haftbar gemacht. Dies gilt auch für alle Personen, welche sich mit Zustimmung des Mieters in der Ferienwohnung befinden.

Mängel oder Gefahren des Mietobjekts und deren Gegenstände, die deren Werterhaltung drohen, sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.